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   BVerwG, 22.03.1963 - VI C 36.60   

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https://dejure.org/1963,1533
BVerwG, 22.03.1963 - VI C 36.60 (https://dejure.org/1963,1533)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1963 - VI C 36.60 (https://dejure.org/1963,1533)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1963 - VI C 36.60 (https://dejure.org/1963,1533)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.10.1962 - I C 151.60

    Ernennung zum Anwaltsnotar - Ausschluss der Rechtsanwälte vom Notariat im Gebiet

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1963 - VI C 36.60
    Auch § 11 Abs. 3 VwGO dient nur diesem Ziel, wie der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Oktober 1962 - BVerwG I C 151.60 - (NJW 1963 S. 71 [72]) dargelegt hat.
  • BVerwG, 13.11.1959 - IV C 109.58
    Auszug aus BVerwG, 22.03.1963 - VI C 36.60
    Der dauernde Aufenthalt braucht nämlich, wie der IV. Senat in seinem Urteil vom 13. November 1959 - BVerwG IV C 109.58 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 21) zutreffend ausgesprochen hat, nicht wie der Wohnsitz an einem festen (bestimmten) Ort zu bestehen.
  • BVerwG, 10.02.1960 - V C 97.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1963 - VI C 36.60
    Er stimmt daher auch nicht der Auslegung und Anwendung der Vorschrift im Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 97.59 - (BVerwGE 10, 151) zu.
  • BVerwG, 24.07.1963 - VI C 190.60

    Rechtsmittel

    Die möglicherweise abweichende frühere Rechtsprechung des I. und VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts nötigt nicht zur Anrufung des Großen Senats gemäß § 11 Abs. 3 VwGO, weil sich diese Entscheidungen auf das nicht mehr geltende Verfahrensrecht der Militärregierungsverordnung Nr. 165 bzw. des Verwaltungsgerichtsgesetzes von Bremen beziehen und die Stellungnahme des Großen Senats im Hinblick auf die oben aufgezeigte neuere Rechtsentwicklung in der hier zur Entscheidung stehenden Frage für die Förderung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts nicht mehr von Bedeutung wäre (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 1962 - BVerwG I C 151.60 -, NJW 1963 S. 71 [72] und vom 22. März 1963 - BVerwG VI C 36.60 -).
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